Ausländer- und Asylrecht
Wir sind alle Ausländer - fast überall
Das komplexe Feld des Ausländerrechts umfasst den Erwerb von Aufenthaltsrechten, die Aufenthaltsbeendigung, Einbürgerung, Einreise und Visaerteilung, Familienzusammenführung, Freizügigkeit in der EU, Assoziationsrecht Türkei sowie Sondervorschriften auf den Gebieten des Sozialrechts oder Strafrechts.
Asylrecht umfasst den Schutz vor politischer und religiöser Verfolgung, Verfolgung von Minderheiten oder sozialer Gruppen. Ferner fällt hierunter der Abschiebungsschutz bei drohenden Gefahren im Heimatland oder zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse etwa bei schwerwiegenden Erkrankungen. Aktuell Rechtsschutz in sog. Dublinverfahren.